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Satzung


LITERARISCHE GESELLSCHAFT GRÄFELFING
gegründet 1921 als Kreis für Literatur, Kunst und Musik
mit Stand vom 25.05.2009

1. Die LITERARISCHE GESELLSCHAFT GRÄFELFING (in der Folge LG genannt) hat ihren Sitz in Gräfelfing und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die LG hat sich zum Ziel gesetzt, alle an Kultur interessierten Bürger und Jugendlichen mit den Themen unserer Zeit bekannt zu machen. Die Tätigkeit der LG ist parteipolitisch ungebunden und überkonfessionell. Die einzelnen Aufgabenbereiche der LG sind in Arbeitskreise eingeteilt, die besonders bezeichnet werden.
 

2. Der "Vortragskreis" setzt innerhalb der Gesellschaft deren 1921 begründete Tradition fort, indem er Lesungen von Dichtern, Vorträge aus dem Gesamtbereich der Künste und Wissenschaften, Führungen, Lehrausflüge und ähnlichem mehr in regelmäßigen Abständen veranstaltet.
 

3. Weitere Arbeitskreise können vom Vorstand gebildet werden.
 

​4. Die Beiträge der Mitglieder für ein Kalenderjahr werden ab Kalenderjahr 2010 in folgender Höhe festgesetzt:

  • 30 € für Einzelmitglieder, 

  • 40 € für Ehepaare sowie 

  • 10 € für Schüler und Studenten

Nicht selbständige Kinder von Mitgliedern sind beitragsfrei. Über die Ermäßigung des Beitrages bei wirtschaftlicher Notlage entscheidet der Vorstand. Die Jahresbeiträge müssen bis Ende August beglichen sein.

5. Die LG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne der LG dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, sofern Gewinne erzielt werden, keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der LG. Die Mittel der LG können nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
 

6. Die Mitglieder erhalten bei Ihrem Ausscheiden, oder bei Auflösung bzw. Aufhebung der LG nicht mehr als ihre geleisteten Bareinlagen und den gemeinen Wert etwa gegebener Sacheinlagen zurück. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden in keinem Fall zurückerstattet.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der LG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

7. Die Auflösung der LG kann nur stattfinden, wenn diese in der Hauptversammlung von wenigstens Zweidrittel aller anwesenden Mitglieder beschlossen wird. Bei Auflösung oder Aufhebung der LG oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Bayerischen Volksbildungsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 
 

​8. An der Spitze der LG steht der in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand, der sich regelmäßig aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem weiteren Stellvertreter zusammensetzt. Der Vorstand bestimmt je nach Bedarf eine Geschäftsführung und einen Beirat.
 

​9. Der Eintritt in die LG erfolgt durch schriftliche Anmeldung bei einem der Vorstandsmitglieder oder einem Geschäftsführer. Jedes Mitglied der LG erhält eine Mitgliedskarte und ein Exemplar dieser Satzung. Die Mitgliedschaft berechtigt im Vortragskreis zu freiem Eintritt bei allen Vorträgen (etwa 12 Veranstaltungen im Jahr). Davon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen.
 

10. Jährlich muss eine Hauptversammlung stattfinden, in der der Vorstand über die Jahresarbeit, über die Kassenverhältnisse und das Ergebnis der Kassenprüfung Bericht erstattet. Im Bedarfsfall kann der Vorstand jederzeit eine Hauptversammlung einberufen; er ist dazu verpflichtet, wenn wenigstens Zweidrittel der Mitglieder das verlangen. Der Austritt aus der Gesellschaft muss schriftlich erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist dann bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Eine Rückzahlung beglichener Beiträge und Spenden erfolgt nach Punkt 6 der Satzung nicht.
 

11. Der "lnformationsdienst" als Mitteilungsblatt für Gräfelfing, Lochham, Planegg, Krailling, Stockdorf, Gauting ist das Organ zur Veröffentlichung der Ankündigung von Vorträgen, Hauptversammlungen und aller sonstigen Veranstaltungen. Außerdem erhalten alle Mitglieder die Semester-Programme jeweils rechtzeitig zugesandt.
 

​12. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, ebenso die jeweiligen Mitglieder des Vorstandes, sowie die Geschäftsführer bzw. Leiter der Arbeitskreise.

Gräfelfing, den 01. September 1980
gez. Wolfgang POLLNER, 1. Vors. 
gez. Dieter SOMMER, 2. Vors.

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